Freitag, 14. Mai 2010

Dienstag + Mittwoch, 11. + 12. Mai 2010, Lindesnes

Nach der Ankunft in Kristiansand haben wir uns kurz beraten, ob wir die Nacht im Hafen verbringen oder doch noch auswärts nach einem Campingplatz suchen sollen. Wir waren beide dermassen müde und erschöpft, dass wir nur noch eines wollten: S C H L A F E N ! Doch bis es soweit war, sollten noch 2 Stunden vergehen, in denen wir nach Lindesnes - dem südlichsten Punkt Norwegens - gefahren sind. Dort angekommen, übernachteten wir auf dem gleichnamigen Camping. Am nächsten Tag schien die Sonne von einem wolkenlosen Himmel. Wir waren uns einig, dass wir heute keinen Meter weit fahren würden und so unternahmen wir einen 3,5 km langen Spaziergang zum Leuchtturm, dem 'Lindesnes Fyr', wie er in der hiesigen Landessprache genannt wird. Das erste Leuchtfeuer von Lindesnes ist auf das Jahr 1665 datiert und bestand dazumal noch aus einem einfachen Talgfeuer, welches bei Wind und Wetter nur schwerlich am Leben erhalten werden konnte. Aufgrund von Klagen der Seefahrer, dass sie Skagen (DK) auf dem Festland und Lindesnes stets miteinander verwechselten, liess der König von Norwegen ein zweites Feuer auf Lindesnes errichten. Dieses Kohlefeuer sowie das Talgfeuer sollten fortan verhindern, dass Schiffe Lindesnes und Skagen weiterhin miteinander verwechselten. Am Abend veranstalteten wir ein kleines 'Festmahl'. Patrick kümmerte sich um die Obligaten Pouletflügeli (wer kennt sie nicht... Ich bin mir sicher, die meisten, die diesen Blog lesen, sind bis dato bereits einmal in den Geschmack dieses kulinarischen Höhenfluges gekommen.. ;] ;] ;] ) zu denen ich Salat und Teigwaren reichte. Dazu noch 'es feins Wiili' und fertig war dieses Leibgericht. Ja, ich kann mit Fug und Recht sagen, wir lassen's uns hier im hohen Norden mit Schweizer Pouletfleisch richtig gut gehen. Nur gut, dass die am Zoll und auf der Fähre nicht darauf bestanden haben, unseren Bus zu durchsuchen... sie wären fündig geworden: ca 15l Bier (statt der erlaubten 2l!), 5l Wein statt der erlaubten 3l und Waren im Wert von mehr als 140.- CHF.

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